In Allendorf wird seit Jahren der Umbau der Tore im Bestandsgebäude der Feuerwehr erörtert. Entsprechende Mittel für einen Umbau der Tore nach UVV-Vorschriften, wie im BEP 2016 gefordert, sind in den vergangenen Haushaltsplänen eingestellt worden. Was seitens der Verwaltung nicht gemacht wurde, ist die Umsetzung bzw. Planungsaufträge an Architekten auszuschreiben, um die Änderung der Einfahrten der alten Halle mit entsprechendem Stellplatz in Angriff zu nehmen. Von einem weiteren Fahrzeug (GW-L2) ist im BEP 2016 keine Rede. Im o. g. Artikel wird abschließend festgehalten, dass im Haupt-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 4. 9. 2023, die Mitglieder der vorgelegten Entwurfsplanung zum Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der Feuerwehr Allendorf (Lumda) zugestimmt haben. Es wird leider verschwiegen, dass in der Diskussion über das Planwerk die Bedenken der CDU-Fraktion zu textlichen Änderungen im BEP geführt haben und aufgenommen worden sind.
Die CDU-Fraktion hat angemahnt, dass die Forderung nach einer evtl. hauptamtlichen Stelle (im BEP 2016 noch interkommunal) für den SBI und einen Gerätewart im Stellenplan der Stadt in die alleinige Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fällt. Der Hinweis im BEP ist als mögliche Empfehlung zur Personalgewinnung/-motivierung zu sehen und entsprechend zu werten. Weiterhin ist auf Veranlassung der CDU-Fraktion der angemahnte Neubau des Feuerwehrstandortes Allendorf in „Umbau oder Neubau des Feuerwehrstandortes“ zu ändern. Die entsprechenden Pläne/Kostenaufstellungen sind der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit vorzulegen.
Abschließend sei noch angemerkt, dass der Kreisbrandinspektor dem BEP in Allendorf nur seine Zustimmung geben kann, wenn die Unterstellung des mit der Gemeinde Rabenau anzuschaffenden HLF 20 nach dem Fahrzeugkonzept des LK Gießen gesichert ist. Die Frist zum Antrag hierfür: 1. 7. 2024! Die Mittel für die baulichen Maßnahmen sind im Haushalt 2025/26 abzubilden. Die Zeit drängt also, will man 2024 zunächst für die Fahrzeugbeschaffung in den Fördertopf des Landes kommen.

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