Einnahmeverbesserung
Die Grundstücke Flur 8, Nr. 159/8, 159/9 und 159/10 sind zu vermarkten.

Die o. g. Grundstücke werden für die Reaktivierung der Lumdatalbahn als „Strukturbeitrag“ der Vermarktung für Wohnbauzwecke seit Jahren entzogen. Eine exakte Kostenschätzung mit dem zu tragenden Anteil der Stadt an den Infrastrukturkosten der Reaktivierung der Lumdatalbahn liegt bis heute nicht vor, bzw. werden der Bevölkerung verschwiegen. Flächen für einen neuerdings geforderten Bahnkreuzungspunkt sind auf der Fläche des abgebauten südlichen Gleises auf der ehemaligen Trasse vorhanden. Weiterhin findet auf dem stillgelegten nördlichen Abstellgleis keine Holzlagerung mehr statt. Bushaltestellen sind in unmittelbarer Nähe an der Bahnhofstraße vorhanden. Die Einnahmen aus dem Verkauf können als außerordentliche Einnahmen eingestellt, zur Finanzierung des Hauses Lindengasse 16 verwendet oder zur Reduzierung der Kreditaufnahme eingestellt werden.
Der Antrag wurde im HFWR abgelehnt. Nach wie vor sehen die Fraktionen von FW, BfA/FDP, BN 90/Die Grünen und SPD die Zukunft Allendorfs in der Wiederinbetriebnahme der Lumdatalbahn. Von Folgekosten will man nichts wissen.

EH Prod. 12610 Brand- und Katastrophenschutz
Die Mittel für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 149.035 Euro sind auf 107.000 Euro zu reduzieren.
Im Ergebnis 2018 schließen die Sach- und Dienstleistungen mit 107.350 Euro ab, angesetzt waren 96.306 Euro. Der Ansatz für 2019 wurde mit 115.000 festgesetzt.
Aus den o. g. Ergebniswerten sehen wir die gemeldeten Mittel für die Feuerwehr mit 107.000 Euro mehr als ausreichend an. Die Ausgaben für repräsentative Aufwendungen (Dienstkleidung etc.) sowie die Ausstattung für wirtschaftliche Zwecke in den Liegenschaften der Feuerwehr sind auf das Notwendige zu begrenzen und nur noch zu bezuschussen.
Die Mittel für eine „Machbarkeitsstudie“ in Höhe von 25.000 Euro sind ebenfalls zu streichen.
Die Mittelanmeldung der Feuerwehr kann in Pos. 1.1.3 um 1500, in Pos. 1.9.10 um 4000, in Pos. 1.12.2 um 300, in Pos. 1.14.3 um 10.000, in Pos. 1.14.4 um 15.000, in Pos. 1.17.2 um 1200, in Pos. 1.17.12 um 1200 Euro reduziert werden.
Die Verpflichtungsermächtigung für Pos. 1.16.9 ist um 30.000 Euro zu reduzieren, die Ausgaben für die Neuanschaffung der Instrumente für den Spielmannszug der FFW ist auf 80 Prozent der tatsächlichen Kosten, maximal 10.000 Euro, zu begrenzen.
Der Antrag fand die Zustimmung aller Fraktionen. Die Gesamtsumme musste um 5000 Euro erhöht werden, da der LK ein weiteres Katastrophenschutzkonzept erarbeitet, an dem sich alle Kommunen beteiligen.

EH Prod. 25210, Heimatmuseum
Der Ansatz ist auf 8.000 Euro zu reduzieren.
Das Heimatmuseum zählt zu den energieintensivsten Liegenschaften der Stadt. Aus der Aufstellung der Stromkosten geht hervor, dass mit 4000 Euro sogar die Kosten der Stromversorgung der Verwaltung überschritten werden. Sogar in den ganzjährig bewirtschafteten Bürgerhäusern der Stadt wird weniger Strom verbraucht. Es ist davon auszugehen, dass der hohe Verbrauch in der Liegenschaft Kirchstraße durch die gastronomische Nutzung des Museumskellers und der Remise verursacht wird. Da das Gebäude energetisch überhaupt nicht, oder nur mit erheblichem finanziellen Aufwand, saniert werden kann, sehen wir es als gerechtfertigt an, den Heimat- und Verkehrsverein moderat an den Stromkosten zu beteiligen. Alternativ wäre zu prüfen, ob Veranstaltungen im Museumskeller in der heizintensiven Jahreszeit in anderen Räumlichkeiten der Stadt durchgeführt werden können. Die ev. Kirchengemeinde geht da mit gutem Beispiel voran.
Der Antrag wurde zurückgezogen. Die Verwaltung konnte die Kosten nicht exakt beziffern.

EH Prod. 28110, Kulturelle Aktionen/Veranstaltungen
Der Ansatz ist auf 500 Euro zu reduzieren.
Der AK Heimatgeschichte sollte wie alle anderen Allendorfer Vereine auch die Kosten für die genutzten Räumlichkeiten aus seinen Mitgliedsbeiträgen oder privaten Zuwendungen bestreiten. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann die Stadt, unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller kulturellen Vereine und Gruppen, einen Zuschuss zur Vereinsarbeit gewähren.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

EH Prod. 52220, Bereitstellung von Miet-/Wohnraum
Die Mittel bei Sach- und Dienstleistungen sind auf 70.000 Euro zu erhöhen.
Das Haus Lindengasse 16 in Allendorf ist aus Gründen der Verantwortung gegenüber Menschen in prekären Lebenslagen und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, zu sanieren. Die Sanierungskosten dürften den geschätzten Bestandswert der städtischen Liegenschaft weit überschreiten. Somit ist eine Sanierung wie ein Neubau im sozialen Wohnungsbau zu sehen. Die Mittel für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 540.000 Euro sind nach § 12 Abs. 2 GemHVO in den Investitionsplan aufzunehmen. Die Sanierung kann nach einem Bauzeitenplan auf mehre Haushaltsjahre verteilt und im Ergebnis abgebildet werden. Die Abschreibungen und die erzielten Mieteinnahmen sind im Ergebnishaushalt darzustellen. Der Baubeginn wäre mit 2021 festzusetzen. Sollten die seit 2016 eingeplanten KIP-Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, kann die Erstfinanzierung durch eine Umschichtung der Mittel im TEP 57330 erfolgen. Alternativ wäre auch eine Teilumwidmung der Mittel für den Breitbandausbau TEP 57110, zu prüfen.
Der Antrag wurde zurückgestellt. Da parallel ein Besichtigungstermin des Bauausschusses terminiert ist. Der Antrag wird ggf. zum Haushalt 2021 neu gestellt.

Änderungsliste zum Haushalt 2020

« Zum Fremdschämen Trauer um Ewald Haubfleisch »

Jetzt teilen: