Antrag zur Sanierung der hinteren Wohnungen der städtischen Liegenschaft Lindengasse 16

‎6. ‎Juli ‎2016

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, die vom Brand im Januar 2015 verschonten Wohnungen im städtischen Gebäude, Lindengasse 16, zu sanieren. Dazu ist zunächst seitens der Bauverwaltung ein Zustandsbericht mit Sanierungsplan sowie eine Kostenermittlung zu erarbeiten. Die nach dem Sanierungsplan ermittelten Kosten sind im Haushalt 2016 einzustellen. Die Sanierung kann dann nach Haushaltsbeschluss und -genehmigung in Auftrag gegeben werden.

Begründung:
Infolge des schrecklichen Brandes im Januar 2015 ist der vordere Gebäudeteil des städtischen Wohnhauses, Lindengasse 16, komplett saniert worden. Die Wohnungen im rückwärtigen Bereich des Hauses weisen nach Auskunft der Bewohner einen erheblichen Renovierungsbedarf auf. Seit den 1980er Jahren ist seitens der Stadt hier nicht mehr grundlegend investiert worden. Besonders die Bäder weisen einen erheblichen Sanierungsstau auf. Weiterhin wird über penetranten Ölgeruch in einem Raum geklagt, der durch eine nicht mehr zeitgemäße Holzdecke dringt.
Im Rahmen der Wiederherstellung gleicher Wohnverhältnisse sowie der Werterhaltung des Gebäudes Lindengasse 16, bitten wir, unserem Antrag zu folgen.

Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

Mängelbeseitigung und Umplanungen in der alten Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses in Allendorf/

‎6. ‎Juli ‎2016

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, im Haushalt 2017 Planungskosten in Höhe von 30.000 Euro für den Umbau der alten Fahrzeughalle der Feuerwehr Allendorf/Lumda sowie der Beseitigung der Mängel im Feuerwehhaus in Nordeck einzustellen. Die sich ergebenden Kosten sind im Investitionsplan darzustellen. Analog zu den einzustellenden Mitteln ist der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept mit einem Bauzeitenplan für die Zeit bis 2020 vorzulegen. Die Kosten sind bei der Mittelanmeldung der Feuerwehr entsprechend zu berücksichtigen.

Begründung:

Mit der Beschlussfassung über den Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Feuerwehr für den Zeitraum 2016 bis 2021 wird die Stadt aufgefordert unter anderen die festgestellten Mängel an den Toren der alten Fahrzeughalle in Allendorf sowie der festgestellten Mängel in Nordeck zu beseitigen. Hier verweisen wir explizit auf den Bedarfs- und Entwicklungsplan, der auf Seite 118 folgenden Auftrag an die politisch Verantwortlichen gibt:

„Die bestehenden alten 3 Fahrzeugstellplätze sind spätestens bis zum Jahr 2024 zu sanieren und entsprechend der DIN umzubauen und zu erneuern, um das zukünftig, gemäß Fahrzeugvereinbarung mit der Gemeinde Rabenau, zu beschaffende HLF einstellen zu können.“

Die Stadt sollte schon jetzt entsprechende finanzielle Mittel im Investitionsplan der nächsten Jahre einstellen, um rechtzeitig und ohne Zeitdruck die geforderte Behebung der Sicherheitsmängel vorzusehen. Dabei müssen die zeitgemäßen Einstell- und Ausrückebedingungen neuer Feuerwehrfahrzeuge beachtet werden (Vergl. BEP, Seite 126-128).

Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

Nouvion-Platz in Allendorf/Lumda - Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs zur Neugestaltung der Anlage

‎11. ‎August ‎2016

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, einen Ideenwettbewerb zur Neugestaltung des Nouvion-Platzes in Allendorf/Lumda auszuschreiben. Der beste, von einer unabhängigen Kommission aus Sachverständigen der Stadt ausgewählte Vorschlag, sollte mit einem Preis belohnt werden. Die Höhe des ausgelobten Preises wird von der Stadtverordnetenversammlung festgelegt, die Mittel sind im Haushalt 2017 zu veranschlagen.

Begründung:

Die Partnerschaft mit Nouvion-sur-Meuse ist seit Jahren das Symbol der deutsch-französischen Freundschaft der Stadt Allendorf (Lumda). Die Stadt hat zur Erinnerung an die Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages im Jahre 1973 den Standort des ehemaligen Rathauses nach der Partnergemeinde benannt und somit auch ein Symbol der gelebten Freundschaft und der Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich geschaffen.
Seit Jahren nagt allerdings der Zahn der Zeit an diesem Symbol und bedarf unserer Ansicht nach einer grundlegenden Renovierung bzw. Umgestaltung. So ist die Brunnenanlage abgeschaltet, das Brunnenbecken verschmutzt und erinnert durch seine wuchtige Betonausführung wenig an ein Völker verbindendes Wahrzeichen im Herzen unserer Stadt.
Ein weiteres Ärgernis sind die stark verschmutzten Waschbetonplatten, die den tristen Anblick der gesamten Anlage noch verstärken.
Wir denken mit einem Ideenwettbewerb, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt in die Neugestaltung dieses besonderen öffentlichen Platzes miteinbeziehen zu können.

Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

Antrag auf Einrichtung behindertengerechter Toilette im BGH Allendorf/Lumda

  1. ‎November ‎2016

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, die seit Jahren vorliegende Planung zur Schaffung behindertengerechter Toiletten im Bürgerhaus Allendorf/Lumda umzusetzen. Im Haushalt 2017 sind die entsprechenden Planungskosten einzustellen. Die Umsetzung kann im Zuge der Brandschutzertüchtigung des Bürgerhauses erfolgen (Magistratsbeschluss vom 10. November 2016).

Begründung

Die Einrichtung einer behindertengerechten Toilette im Bürgerhaus steht seit Jahren auf der Agenda der Kommune und wird ständig in die Zukunft verschoben. Die Zahl derjenigen Menschen nimmt auch in Allendorf zu, die mobilitätseingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass diese Menschen, die mit ihrer Gehhilfe in öffentlichen Einrichtungen unterwegs sind, keine für sie geeignete Toilette in der Stadt vorfinden.

Wenn wir in unseren Kindergärten die Sanitär-, Ruhe- und Versorgungsräume nach modernsten Erfordernissen gestalten, sollte dies für Menschen mit Mobilitätseinschränkung ebenfalls gelten.

Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

Förderprogramm "Stadtumbau Hessen"

  1. ‎Dezember ‎2016

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung –
RiLiSE vom 1. Juli 2008

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, am Förderprogramm Stadtumbau Hessen teilzunehmen. Nach o. g. Richtlinie ist zunächst zu prüfen, ob die Stadt die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und welche Maßnahmen in der Stadt Allendorf umgesetzt werden können. Der Stadtverordnetenversammlung ist entsprechend zu berichten.

Begründung:

Die Stadt wird in absehbarer Zeit über keine größeren Neubaulandflächen mehr verfügen. Die Ausweisung von Neubauflächen wird aber seitens der Planungsbehörden auch von der möglichen Innenverdichtung in der Kommune abhängig gemacht. Die Attraktivitätssteigerung der Altstadt wird seit Jahren diskutiert, der Zersiedelung der Stadt einhergehend mit einem Zerfall derselben soll entgegengewirkt werden.

Mit dem Förderprogramm Stadtumbau Hessen, bietet das Land die Möglichkeit Schwerpunkte für eine zukunftsfähige Modernisierung des Stadtkerns, in die Wege zu leiten. Wir denken hier insbesondere an die Erneuerung der Infrastruktur, die Gebäudesanierung (oder Entnahme zur Verwirklichung neuer Wohnraumkonzepte) und Grundstücksneuordnungen.

Mit einer Laufzeit von 10 Jahren wird ein Planungskorridor für Projekte eröffnet, der genügend Zeit für Prioritätensetzung und Gestaltungslösungen lässt.

Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

Baulandbevorratung in der Stadt Allendorf (Lumda)

‎9. ‎März ‎2017

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen die im geltenden FNP dargestellten Siedlungsflächen nördlich der Gebiete „Auf der Hege“ und „Ahornweg“ wieder in die Siedlungsbedarfsplanung aufzunehmen. Die Areale sind im FNP als Siedlungserweiterungsflächen für Wohnbebauung darzustellen und mit dem RP abzustimmen. Das Planungsbüro der Stadt ist entsprechend zu beauftragen, um die notwendigen Abweichungsverfahren vom FNP einzuleiten. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt einzustellen.

Begründung:

Im geltenden FNP sind o. g. Siedlungserweiterungsflächen zugunsten des Gebietes „Futterwiese“ als Tauschflächen aus der Bedarfsplanung herausgenommen worden. Aktuell verfügt die Stadt Allendorf (Lumda) über keine nennenswerten Grundstücke für ansiedlungswillige Neubürger. Aus Gründen der demografischen Entwicklung (HHP 2017, Vorbericht, Statistik Bevölkerungsentwicklung bis 2030 +1,9) sollte die Stadt im Hinblick auf die Aufrechterhaltung und Auslastung der Infrastruktur (Schulen, Kindergärten etc.) mit den Planungsbehörden beim Landkreis und RP in Verbindung treten und die Ausweitung der Siedlungsflächen anstreben. Die Erweiterung der Siedlungsflächen, ist parallel zur vorgesehenen Planung nördlich des Edeka-Marktes (Gewerbefläche/Mischgebiet) zu betreiben und davon unabhängig zu sehen. Die angestrebte Planung wird das Stadtgebiet nicht zersiedeln, sondern, zu dessen Arrondierung beitragen.

Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

Neubesetzung Ordnungsamt Allendorf (Lumda)

‎10. ‎März ‎2017

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen die o. g. ausgeschriebene Stelle des Leiters Ordnungsamt nicht zu besetzen. Die zu erzielende Verbesserung im Ergebnishaushalt ist dem Parlament in den noch ausstehenden Haushaltsberatungen aufzuzeigen.

Begründung:

In den laufenden Haushaltsberatungen 2017 wird deutlich, dass der Haushaltsausgleich nach den Vorgaben des kommunalen Schutzschirms in Gefahr ist. Gleichzeitig hat die Stadt einen Antrag beim Land Hessen auf Prüfung eines Zuschusses zur Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbundes mit Rabenau gestellt. Nach Ansicht der CDU-Fraktion wird die Neubesetzung der Stelle im Ordnungsamt kontraproduktiv zu den Zielen eines Gemeindeverwaltungsverbundes stehen.

Mit der möglichen Einsparung der Stelle im Ordnungsamt kann im Rahmen der natürlichen Fluktuation eine Optimierung der Verwaltung erfolgen und ein erster Schritt zur kommunalen Zusammenarbeit mit der Nachbarkommune Rabenau in Aussicht gestellt werden.

Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

Fraktionspauschale nach § 36a Abs. 4 HGO

  1. ‎September ‎2017

Änderung der Entschädigungssatzung, Mittelerhöhung im Haushalt 2018

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen die Entschädigungssatzung in § 1a Abs. 5 zu ändern. Die Mittel der Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sind von 75 auf 150 Euro je Fraktion zu erhöhen.

Begründung:

Seit Jahren arbeiten die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ehrenamtlich zum Wohl der Stadt. Für diese Tätigkeit erhalten die Parlamentarier eine Aufwandsentschädigung. Für die Fraktionsarbeit wird eine Pauschale von zurzeit 75 Euro gewährt.

Diese 75 Euro sind mehr oder weniger ein symbolischer Betrag, für die Erfüllung der Informationsaufgaben der Fraktionen reichen sie bei Weitem nicht aus. Um weiterhin eine vernünftige Fraktionsarbeit leisten zu können, beantragen wir die Erhöhung der Fraktionspauschale auf 150 Euro je Fraktion.

Mit dieser maßvollen Erhöhung möchten wir die Aufwendungen der Fraktionsarbeit den aktuellen Gegebenheiten nach Jahren anpassen. Unser aller ehrenamtliches Engagement wird mit dieser Erhöhung sicherlich nicht infrage gestellt.
Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

IKZ-Projekt Cybersicherheit in öffentlichen Verwaltungen

  1. ‎September ‎2017

Beitritt zum Projekt der Landkreise Gießen und Marburg

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die erneute Beratung der Vorlage 20/186/2016 „IKZ-Projekt Cybersicherheit“. Ziel sollen die abschließende Beratung und der Beitritt zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Cybersicherheit in öffentlichen Verwaltungen am Beispiel der Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf mit Kreiskommunen“ sein.

Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 18. 4. 2016 die o. g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Cybersicherheit“ in den Geschäftsgang gebracht. Der HFWR hat in seiner Sitzung vom 30. 5. 2016 nachfolgende Beschlussempfehlung gegeben:
Weitergehende Beschlussempfehlung:
Der Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, dass der Magistrat beauftragt wird, vor einer Beschlussfassung über den Beitritt zum IKZ-Projekt zunächst ein weiteres Angebot, welches einen vergleichbaren Leistungsumfang beinhaltet, einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3 FW, Bündnis90/Die Grünen, BfA/FDP Nein-Stimmen: 2 CDU, SPD Enthaltung: 1 FW
Dem weitergehenden Beschlussantrag wurde mehrheitlich gefolgt; eine Abstimmung über die ursprüngliche Beschlussempfehlung entfällt somit.
In einer Pressemitteilung vom 5. September 2017 (Gießener Allgemeine Zeitung) wird seitens der Landrätinnen der Kreise Gießen und Marburg-Biedenkopf der Start des Projektes mit den bis heute angeschlossenen Kommunen vorgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf hat bis dato keine konkreten Angaben der Verwaltung zum Ausbau der Cybersicherheit und deren nachhaltigem Ausbau erhalten. Die seitens der Verwaltung vorgetragenen Schulungen der Mitarbeiter erscheinen uns bei der Komplexität des Themas zu gering. Auch im Hinblick auf die Einrichtung der gemeinsamen Kasse mit Rabenau ist der Schutz der städtischen Netzwerke vor Hackerangriffen eine Aufgabe, die seitens einzelner Mitarbeiter nicht zu erfüllen ist.

Ulrich Krieb, Fraktionsvorsitzender

Antrag zur „Beitragsfreiheit Kindertagesstätten/Kindergärten für 3 bis 6-Jährige“

  1. September 2017
    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen eine Anpassung der aktuellen Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Allendorf (Lumda) vorzulegen, um sicherzustellen, dass nach Beschluss über das Hessische Gesetz zur Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindern dessen Vorteile auch in Allendorf (Lumda) realisiert werden können.
    Der Magistrat wird zudem gebeten, im Haupt-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss (HFWR) über die Auswirkungen auf den städtischen Zuschussbetrag zu berichten.

Begründung:

Die finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern ist ein Beitrag zum immer stärker werdenden Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Angebot der Hessischen Landesregierung, dass die Kindergartenbetreuung in Hessen vom 1. August 2018 an für sechs Stunden am Tag beitragsfrei sein soll, ist eine Investition in die Zukunft, um unsere Stadt noch familienfreundlicher zu gestalten. Das dritte Kindergartenjahr ist schon seit 2007 für fünf Stunden am Tag beitragsfrei, und die Eltern zahlen nur für längere Betreuungszeiten. Mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres werden vom ersten bis dritten Kindergartenjahr sechs Stunden unentgeltlich angeboten. Im Schnitt sparen die Eltern künftig hessenweit pro Kind fast 5.000 Euro während der drei Kindergartenjahre. Die Entscheidung, die Beitragsbefreiung umzusetzen, muss allerdings vor Ort getroffen werden. Daher sollte die Gebührensatzung für das kommende Kindergartenjahr entsprechend geändert werden.

Reaktivierung der Lumdatalbahn, hier: Weitergehender Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion vom 5. 10. 2

  1. Oktober 2017
    Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, ergänzend zum Antrag der SPD vom 5. 10. 2017, den Magistrat zu beauftragen, die tatsächliche Kostenaufstellung und -verteilung (Land, Kreis, Verkehrsträger und Kommunen) laut Vertrag des Kreises Waldeck-Frankenberg der 2015 wieder in Betrieb genommenen Bahnstrecke Frankenberg–Korbach, als Beispielrechnung einzuholen. Weiterhin ist der vertraglich festgelegte Zuschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg zu den Betriebskosten mitzuteilen. Die Vergleichszahlen sind dem Parlament vorzulegen, bevor weitergehende Schritte oder Zusagen zur Reaktivierung der Lumdatalbahn eingeleitet werden.

Die Bahnlinie Frankenberg-Korbach ist 2015 wieder in Betrieb genommen worden und verbindet ab Marburg-Cölbe die nordhessische Region um den Edersee und die Ferienregion Kellerwald mit Frankfurt–Rhein-Main bzw. Brilon und Dortmund bzw. Kassel. Die Strecke hat eine Länge von 31 km und kann somit zum Vergleich herangezogen werden. Laut Magazin Focus (11. 9. 2015) beliefen sich die Kosten der Wiederinbetriebnahme auf 23 Mio. Euro, wovon das Land 17 Mio. (74 %) getragen hat. Nach dieser Aufstellung sind 6 Mio. Euro als Kostenanteil an die weiteren Beteiligten (Landkreis, Kommunen etc.) aufgeteilt worden. Für die Städte und Gemeinden des Lumdatals prognostizieren wir eine ähnliche Kostenentwicklung. Es ist daher wichtig, im Vorfeld jeglicher Planung, das finanzielle Risiko einer Zusage zur Reaktivierung der Lumdatalbahn zu kennen. Dies sind wir unserer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung schuldig.

Fortschreibung des BEP der Feuerwehr Allendorf (Lumda) - Kdo.-Wagen für den SBI, vom 20. 2. 2018

Sehr geehrte Frau Henneberg,

die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) bittet Sie nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen, ihn beraten und abstimmen zu lassen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Allendorf (Lumda) fortzuschreiben, den Kommandowagen zu streichen und den fortgeschriebenen Plan dem Landkreis Gießen (Fachdienst 16, Gefahrenabwehr) zur Abstimmung vorzulegen.

Begründung:
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwillige Feuerwehr Allendorf (Lumda) , 1. Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes 2016, den die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, enthält die Anschaffung eines sogenannten Kommandowagens (KdoW). Bisher wurde dieser nicht angeschafft.
Es gilt nun zu handeln und sofern der Kommandowagen auch künftig nicht angeschafft werden soll, den Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr fortzuschreiben, den KdoW zu streichen und den fortgeschriebenen Plan dem Landkreis Gießen (Fachdienst 16, Gefahrenabwehr) zur Abstimmung vorzulegen.

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Haushaltsplan 2018, 9. 4. 2018

Der Mittelansatz ist auf 93.000 Euro zu reduzieren. Davon sind 13.000 Euro für die Anschaffung eines KdoW für den SBI mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Der Magistrat wird gleichzeitig beauftragt analog den Ausführungen des Kreisbrandinspektors (Anlage zum Antrag, E-Mail vom 22 .3. 2018) weitere Alternativen zur Anschaffung eines KdoW zu prüfen und mit dem Fachdienst 16 beim Landkreis Gießen abzustimmen. Dabei ist das Sicherheitskonzept für die qualifizierte Einsatzleitung bezüglich der Hierarchien innerhalb der Einsatzabteilung der Feuerwehr Allendorf (Lumda) darzustellen und mitaufzunehmen. Das Ergebnis der Prüfung und der evtl. möglichen neuen Abstimmung sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Allendorf (Lumda) ist nach der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum neuen Sicherheitskonzept entsprechend fortzuschreiben.

Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19. 3. 2018 den Haushaltsplan mit Anlagen zurückgewiesen. Nach § 94 HGO hat die Stadtverordnetenversammlung einen Haushaltsplan zu beschließen. Der Magistrat wird nach § 97 HGO den vorliegenden Haushaltsplanentwurf erneut einbringen und zur Abstimmung stellen. Dies eröffnet ein Verfahren zur kompletten Beratung des Zahlenwerks im Fachausschuss. Um die seitens des Parlaments angestrebte Reduzierung der Grundsteuerhebesätze A und B auf 435 Hebesatzpunkte zu erreichen, sehen wir mit unserem Antrag einen gangbaren Weg das Verfahren zu verkürzen.

Antrag Prod. 12610 Brand- und Katastrophenschutz, Freigabe KdoW

Sehr geehrte Frau Henneberg, die CDU-Fraktion bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. 8. 2018 zu nehmen.

Mit Datum vom 6. 7. 2018 teilt die Fachabteilung 16 beim LK Gießen, Brand- und Katastrophenschutz, mit, dass für die FW Allendorf ein KdoW anzuschaffen ist. Seitens der Verwaltung sind diverse Angebote eingeholt worden, die sich allerdings nur auf Fahrzeuge mit Dieselaggregaten beschränken. Durch die zurzeit heftig geführte Debatte über den Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen und die damit einhergehende Diskussion über Fahrverbote in Innenstädten (auch in Gießen) beantragen wir, den Magistrat zu beauftragen weitere Angebote über Fahrzeuge mit Alternativantrieben einzuholen. Die Angebote sollen sich auf E-Fahrzeuge, bzw. Plug-in-Hybridfahrzeuge beziehen. Die Angebote sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen und im Fachausschuss mit den bereits vorliegenden Angeboten zu beraten.

Begründung
Die Abteilung 16 beim Landkreis Gießen gibt der Stadtverordnetenversammlung vor ein Fahrzeug für die Heranführung einer qualifizierten Kraft im Einsatzfall anzuschaffen, so wie es im BEP vorgesehen ist (Aussage KBI Binsch in einer E-Mail an die CDU Allendorf vom 23. 3. 2018). Die Abteilung 16 lässt offen, welches Fahrzeug anzuschaffen ist. Das Fahrzeug muss den dienstlichen Voraussetzungen für den Einsatzfall genügen.
Im Mediationsgespräch des SBI, Herrn Carl, mit dem S5 des LK, Herrn Lutz, am 13. 6. 2018 im Feuerwehrhaus in Allendorf hat der SBI sich damit einverstanden erklärt, dass auch ein Gebrauchtfahrzeug einer benachbarten Kreiskommune als KdoW infrage kommen kann. Die Haushaltsmittel für einen Kauf würden dafür ausreichen (19.000 Euro!).
Für die Anschaffung eines E-/bzw. Hybridfahrzeugs sprechen nach unserer Meinung folgende Gründe: Das anzuschaffende Fahrzeug dürfte eine Jahreskilometerleistung von ca. 15.000 km nicht überschreiten (250 Tage mal 40 km zum Arbeitsplatz des SBI in Gießen plus einiger Dienstfahrten im Landkreis). Die auf dem Markt befindlichen E- bzw. Plug-in-Hybridfahrzeuge reichen für diese Kilometerleistung aus. Die Stadt kann bei der Anschaffung eines solchen Fahrzeuges auf Fördermittel des Bundes zurückgreifen, die bis zum 30. 6. 2019 gewährt werden. Sollte aus dienstlichen Gründen die Anschaffung (was umweltpolitisch nicht nachzuvollziehen wäre und auch der im Kreis gängigen Praxis der Reduzierung des Schadstoffausstoßes bei den Dienstfahrzeugen widersprechen würde) nicht genehmigungsfähig sein, ist im Fachausschuss über die Wahrnehmung der bereits vorliegenden Fahzeugangebote abzustimmen.

Da die Stadt im Falle einer Neuanschaffung mittels Leasingvertrag ein adäquates Fahrzeug nach spätestens zwei Jahren zurücknehmen muss, dürfte die Anschaffung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs kostenneutral sein. Beispiele aus anderen Wehren und aus dem Wetteraukreis zeigen, dass Kommandofahrzeuge über einen Zeitraum von über 10 bis 15 Jahren genutzt werden.

Antrag auf Baulanderweiterung - Septemer 2018

Baulandbevorratung in der Stadt Allendorf (Lumda) – Fortschreibung der Flächenausweisung für Neubauvorhaben

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen in Abstimmung mit dem Planungsbüro der Stadt Neubauflächen auszuweisen. Die Abweichungsverfahren zum geltenden FNP sind einzuleiten, ein entsprechender Bebauungsplan ist zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die notwendigen weiteren Mittel sind im Haushalt einzustellen.

Begründung:
Mit Antrag vom 1. Februar 2017 hat die CDU-Fraktion die Einleitung eines Abweichungsverfahrens zum geltenden Flächennutzungsplan beantragt. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13. 3. 2017 dem Antrag einstimmig entsprochen. Das Planungsbüro Fischer hat in der 10. Sitzung des Bauausschusses vom 26. 2. 2018 die Möglichkeiten der städtischen Baulandentwicklungsflächen aufgezeigt. Im Haushalt der Stadt 2018 sind die Mittel dafür unter Produkt 5.1.1.10 eingestellt und beschlossen worden. Laut aktueller Auskunft der Bauverwaltung verfügt Allendorf noch über ein einziges mögliches Baugrundstück, das der Vermarkung zugeführt werden kann. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung (laut Studie des LK Gießen im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Lumdatalbahn bis 2030 minus 6,8 Prozent) und der Schaffung von Wohnraum, sehen wir es dringend geboten, die Siedlungsentwicklung der Stadt moderat fortzuschreiben.
Die Möglichkeiten der Innenverdichtung und die Entwicklung der Altstadt sind dabei aufeinander abzustimmen. Laut Planungsbüro Müller-Mollenhauer in einer Veranstaltung am 4. Juni 2018 im Bürgerhaus Allendorf ist die Innen- wie die Außenentwicklung der Stadt möglich.

29. 9. 18 - Ausbau der Fotovoltaik in Allendorf (Lumda)

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordneten-versammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen die Erweiterung der Fotovoltaikanlagen im Bereich der Kläranlagen zu betreiben. Der Stadtverordnetenversammlung sind zunächst die entsprechenden Leistungsnachweise und Amortisierungszeiten der bestehenden und mit Erweiterung einer ergänzenden Anlage vorzulegen, im Fachausschuss zu beraten und anschließend zu entscheiden.

Begründung:

Die am Standort Kläranlage installierten zwei Fotovoltaik-Einheiten tragen in erheblichem Maße zur Energieeinsparung beim Betrieb der Kläranlage bei. Durch die Möglichkeit den Eigenstrom selbst zu verbrauchen, sind wir davon überzeugt, dass der Betrieb der Kläranlage weiter optimiert werden kann. Die zunächst entstehenden Investitionskosten werden sich relativ schnell amortisieren.
Den Einsatz von Energiesparmöglichkeiten sollten wir an Standorten priorisieren, an denen große Ver-bräuche abgefragt werden.

Änderungsanträge der CDU-Fraktion zum Haushaltsplan 2019

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) beantragt folgende Änderungen zum Haushalt 2019.

Einnahmeverbesserung
Die Grundstücke Flur 8, Nr. 159/8, 159/9 und 159/10 sind zu vermarkten.
Die o.g. Grundstücke sind für die Aufstellung von Containern für die kurzfristige Unterbringung Geflüchteter erschlossen worden. Die Stadt beabsichtigt die Fläche zurückzubauen, Kosten 25.000 Euro. Beim Verkauf der Grundstücke werden laut Vertrag mit LK Gießen 48.655 Euro fällig. Die Rückzahlung an den LK Gießen lässt sich durch den Verkauf kompensieren. Sollten die Grundstücke für sozialen Wohnungsbau Verwendung finden, lässt sich sicherlich mit dem Landkreis über die Rückzahlung der anteiligen Erschließungskosten verhandeln.

EH Prod. 12610 Brand- und Katastrophenschutz
Die Mittel sind auf 110.000 Euro zu reduzieren.
Im Ergebnis 2016 schließen die Sach- und Dienstleistungen bei einem Ansatz von 96.200 Euro mit 78.866 Euro ab. Der Ansatz für 2017 betrug 83.930 Euro, im Ergebnis 71.586 Euro. 2018 wurden 96.306 Euro angesetzt. Dies war der Anschaffung mit Umbaukosten für einen KdoW geschuldet. Für den KdoW fallen in den Folgejahren die Leasingkosten von 5400 Euro zusätzlich an. Ebenfalls eingestellt sind die Planungskosten für die Erweiterung der Fahrzeughalle bis 2024.
Aus den o. g. Ergebniswerten sehen wir die gemeldeten Mittel für die Feuerwehr mit 80.000 Euro mehr als ausreichend an. Die Ausgaben für repräsentative Aufwendungen (Dienstkleidung etc.) sowie die Ausstattung für wirtschaftliche Zwecke in den Liegenschaften der Feuerwehr sind auf das Notwendige zu begrenzen und nur noch zu bezuschussen.

EH Prod. 25210, Heimatmuseum
Der Ansatz ist um 9.000 Euro zu reduzieren.
Der CDU-Fraktion liegen keine Erkenntnisse über bauliche Mängel in den Liegenschaften des Museums vor. Unterhaltungsmaßnahmen an Giebel und Fenstern sind bereits 2018 in Höhe von 9.000 Euro berücksichtigt worden.

EH Prod. 28110, Kulturelle Aktionen/Veranstaltungen
Der Ansatz ist um 2000 Euro zu reduzieren.
Im Rahmen der beabsichtigten Reduzierung der Steuerbelastung sollte die Bezuschussung des Projektes „Wasser-Widder“ zum jetzigen Zeitpunkt ausgesetzt werden.

EH Prod. 31520, Soziale Einrichtung für Pflegebedürftige
Der Ansatz wird nicht ausgabewirksam.
Zurzeit wird die Beantragung eines Liquiditäts-Darlehens durch den VHKA nicht erwogen.

EH Prod. 36620, Bereitstellung öffentlicher Spielplätze
Der Ansatz ist um 25.000 Euro zu reduzieren.
Siehe dazu Vorschlag der Einnahmenverbesserung durch Vermarktung der Grundstücke Flur 8, 159/8-10.

EH Prod. 42410, Bereitstellung/Betrieb von Sportstätten
Der Zuschuss an den TSV ist bei 4750 Euro (Beschluss vom 8. 5. 2017) zu belassen. Die seit 2018 geforderte Aufstockung des Zuschusses um jeweils 14 Prozent erscheint uns überhöht und bedarf einer Begründung seitens des TSV.

EH Prod. 52310, Denkmalschutz
Der Ansatz ist um 1500 Euro zu reduzieren. Im Jahr 2018 sind schon erhebliche Mittel in die Herrichtung des Wasser-Widders geflossen. Eine Unterstützung durch den Feuerwehrverein Climbach wäre zu prüfen.

Hebesätze
Nach Einarbeitung der Einnahmen- und Ergebnisverbesserung durch Reduzierung der Ausgaben seitens der Verwaltung sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B neu zu berechnen.

9. 4. 19 - Dienstleistung der FFW Allendorf - Betrieb einer Wäscherei

Die CDU-Fraktion beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen eine vergleichende Ausschreibung der Reinigung der Einsatzkleidung an externe Anbieter vorzunehmen, das wirtschaftlich günstigste Angebot ist anzunehmen. Der Wäschereibetrieb der Feuerwehr ist sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.

Begründung
Aus der vorliegenden Kosten-/Nutzenrechnung 2018 setzt sich der betriebswirtschaftlich unsinnige Trend der Vorjahre fort. Besonders prekär ist die Tatsache, dass das negative Ergebnis durch eine Erhöhung der vorgenommenen Waschungen (2015: 56 externe Waschungen +207 Euro, 2016: + 55 Euro, 2018: 68 Waschungen, -761,59 Euro) keine positive wirtschaftliche Perspektive erkennen lässt. Die angegebenen Kosten für Eigenwaschungen bleiben dagegen gleich.
Im Rahmen der Verpflichtungen aus dem kommunalen Schutzschirm, hat die Stadt auf verlustbringende wirtschaftliche Tätigkeiten zu verzichten. Dies wird bei allen Einrichtungen der Stadt praktiziert, der Waschbetrieb der Feuerwehr ist davon nicht auszunehmen. Die in der Fahrzeughalle frei werdende Fläche kann in die Umbauplanungen miteinbezogen werden und somit einer baulichen Erweiterung in den Vorplatz des Standortes entgegenwirken.

5. Juni 2019 - Hydraulische Berechnung des Schmutzwasserkanals „Auf der Hege"

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen in Abstimmung mit dem Planungsbüro der Stadt eine hydraulische Berechnung des Abwasserkanals im Bereich der Baugebiete „Auf der Hege/Hohlweg in Auftrag zu geben. Die nötigen Finanzmittel sind aus dem Haushaltsansatz 5.1.110 zu verwenden.

Begründung:
Mit Antrag vom 1. Februar 2017 hat die CDU-Fraktion die Einleitung eines Abweichungsverfahrens zum geltenden Flächennutzungsplan beantragt. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13. 3. 2017 dem Antrag einstimmig entsprochen. Das Planungsbüro Fischer hat in der 10. Sitzung des Bauausschusses vom 26. 2. 2018 die Möglichkeiten der städtischen Baulandentwicklungsflächen aufgezeigt. Im Haushalt der Stadt 2019 sind die Mittel dafür unter Produkt 5.1.1.10 aufgestockt und beschlossen worden.
Bevor die Stadt Planungen für ein neues Baugebiet „Auf der Hege II“ evtl. in Auftrag gibt, sollte die vorhandene Kapazität des bestehenden Abwasserkanals bzw. weitere Abflussmöglichkeiten über ein zu er-stellendes Trennsystem geprüft werden.
Nach wie vor sehen wir einen Bedarf an Neubauflächen, um siedlungswilligen Neubürgern Angebote für Bauland in Allendorf unterbreiten zu können. Eine zeitnahe Umsetzung unseres Antrages wäre daher geboten.

14. 8. 2019 - Antrag auf Anschaffung von Ersatz-Gießköpfen für Friedhofs-Gießkannen

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen für die Gießkannen auf den Allendorfer Friedhöfen Ersatzgießköpfe anzuschaffen. Die benötigten Mittel sind im Haushalt der Stadt 2020 einzustellen.

Begründung:
In einem Beitrag der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 14. 8. 2019, Seite 31, ist von einer beispielhaften Spendenaktion einer Allendorfer Bürgerin zu lesen, die sich über das Verschwinden besagter Brauseköpfe an den Gießkannen des Friedhofs ärgert und der Stadt neue Kannen mit Brausekopf gespendet hat. Seitens des Wassermeisters, so im Artikel weiter, sind die Gießköpfe fest mit der Kanne vernietet worden, um weiteren Verlust zu vermeiden. Leider lassen sich die Kannen dann nicht mehr richtig reinigen. Grund hierfür, so Wassermeister Riedel, die Algenverschmutzung des Gießwassers aus den Schöpfstellen.

Die CDU-Fraktion unterstellt an dieser Stelle, dass die entwendeten Brauseköpfe von den Nutzern »entliehen«, dann zu Hause gereinigt werden, um sie abermals beim nächsten Friedhofsbesuch wieder mitzubringen. Das lästige Säubern vor Ort entfällt und die Grabpflege kann ohne ärgerliche Brausekopfverstopfung durchgeführt werden.
Aus unserer Sicht wäre es daher sinnvoll eine größere Anzahl von Gießköpfen seitens der Stadt vorzuhalten, die dann mühelos getauscht werden können. Die verschmutzten Gießköpfe können regelmäßig gespült oder in einem entsprechenden Tauchbad gereinigt werden. Dazu bieten sich umweltverträgliche Reinigungslösungen an, die entsprechend anzusetzen wären. Chemische oder organische Zusätze bzw. Algenfresser in den Schöpfbrunnen (Fische oder Schnecken) sind aus unserer Sicht wenig praxistauglich. Die Kosten für diesen Service der Wechselköpfe dürften sich unter 1000 Euro bewegen und sind sicherlich einen Versuch wert, ein Ärgernis auf den Friedhöfen der Stadt zu beheben.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Klimabewusstes Handeln - 18. 3. 2020

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu beauftragen den Rahmen für eine Vortragsreihe zum klimabewussten Handeln zu schaffen.

Begründung:

Mit den Unterlagen zur 40. Stadtverordnetenversammlung wurde die Kenntnisnahme eines Prüfantrages zum o. g. Antrag der BfA/FDP zugestellt. Da eine kostenneutrale Einstellung eines Klimamanagers/in aus Sicht der Verwaltung nicht möglich ist, sollte die Sensibilisierung und Entscheidungsfindung der Bevölkerung durch Vorträge zum Thema Klimaschutz erhöht werden. Die Stadt muss nicht alles selbst umsetzen, sondern kann je nach Themenschwerpunkt auf Vereine, Verbände, neutrale Energieberater und auch auf Firmenvertreter zurückgreifen.

Thematisch kann es beispielsweise um die Bepflanzung von Vorgärten, um Energieerzeugung und -verwendung (hier in etwa die Umstellung von Öl- auf Gas- oder Pelletheizung), um CO2-Einsparungsmöglichkeiten, die Solarenergie, Gebäudedämmung, öffentlichen Nah- und Fahrradverkehr usw. gehen.

Sanierung/Umbau der Remise in der Kirchstraße 15 - 2. 11. 2020

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf/Lumda beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen die laut Pressebericht in der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 27. Oktober 2020, Seite 26, geplanten eigenmächtigen Sanierungsarbeiten des Heimat- und Verkehrsvereins in der Liegenschaft der Stadt Allendorf (Lumda), Grundstück Fl. 1, Nr. 28, bis auf Weiteres zu untersagen. Der Magistrat soll darüber hinaus für die evtl. von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Sanierung der Liegenschaft ein baurechtliches Gutachten mit Kostenvoranschlag eines unabhängigen Ingenieurbüros in Auftrag geben. Das Ergebnis dieses baurechtlichen Gutachtens ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung erneut vorzulegen. Der Stadtverordnetenversammlung ist der neue Pachtvertrag mit der Pächterin für die Beratung zur Kenntnis zu geben.

Begründung:

Die Stadt Allendorf (Lumda) stellt dem Heimat- und Verkehrsverein als Pächterin der o. g. Liegenschaft die Gebäude der Stadt für eine museale Nutzung entgeltfrei zur Verfügung. Dies ist der Pächterin mit einer Vertragsverlängerung weiterhin zugesagt worden, wie aus dem Protokoll der 56. Sitzung des Magistrats vom 17. 9. 2020 hervorgeht. Daraus leitet sich allerdings nach unserer Meinung nicht das Recht der Pächterin ab, eigenmächtig grundhafte Sanierungsarbeiten oder Umbauarbeiten zum Zwecke der ergänzenden Auslegung des Pachtvertrages in der zur Verfügung gestellten Liegenschaft vorzunehmen. Dies bedarf der Zustimmung des Magistrats bzw. der Stadtverordnetenversammlung. Nach unserer Kenntnis liegen keine diesbezüglichen Beschlüsse bzw. Anträge vor. Es gelten darüber hinaus die Vergaberichtlinien der Stadt Allendorf (Lumda) vom 1. 6. 2019, die in diesem Fall seitens der Stadt missachtet werden. Sollte die Stadtverordnetenversammlung einer Sanierung der Remise zustimmen, so sind die Arbeiten nach den Vergaberichtlinien der Stadt öffentlich auszuschreiben und in einer Submission zu bewerten und zu vergeben.

Anträge zum Haushalt 2022

EH Prod. 12610 Brand- und Katastrophenschutz
Die Mittel für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 157.360 Euro sind auf 118.000 Euro zu reduzieren.

Im Ergebnis 2018 schließen die Sach- und Dienstleistungen mit 107.350 Euro, 2019 mit 100.726 Euro ab. Der Ansatz für 2020 wurde mit 112.000 festgesetzt. Im Ergebnis wurden 102.358 Euro erreicht.
Im Rückblick auf die drei Haushaltsjahre erscheint uns die aktuelle Mittelanmeldung des SBI zu opportun. Wir sind der Meinung, dass die Feuerwehr Allendorf mit einer Mittelerhöhung zum Vor-jahr um 5 Prozent zuzüglich der 7000 Euro für die Wartung der Atemschutzgeräte ausreichend finanziert wird. Das vom Magistrat auf Antrag der FW eingebrachte Bonussystem halten wir zum jetzigen Zeitpunkt für nicht umsetzbar. Weiterhin verweisen wir auf die versteckten Einnahmen aus dem Wäschereibetrieb (2021: 5757,40 Euro).

EH Prod. 25210 Heimatmuseum
In Zeile 1 sind Einnahmen aus Benutzerbeiträgen in Höhe von 500 Euro zu generieren.

Mit dem Ausbau der Remise zum „Altstadtreff“ fallen Abschreibungen in Höhe von 10.000 Euro an. Gleichzeitig wird in der Vorlage 20/286/2021/13 vom 15. 3. 2022 auf den Mehraufwand für Energie in Höhe von 20.000 Euro für alle Liegenschaften berichtet. Wir sehen es daher als gerecht und fair, den Heimat- und Verkehrsverein als Träger der Liegenschaften Heimatmuseum an den Energiekosten der Remise in moderater Form zu beteiligen. Dies entspricht einer Gleichstellung mit allen Vereinen in Allendorf, die für die Nutzung der Bürgerhäuser ebenfalls einen finanziellen Beitrag leisten müssen.

EH Prod. 52310 Denkmalschutz
Der Ansatz in Zeile 15 ist in das Haushaltsjahr 2023 zu schieben.

Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt sollte zurzeit die Umsetzung nicht angegangen werden. Eine Verwirklichung kann nach Prüfung der tatsächlichen Kosten in den Folgejahren erneut in Be-tracht gezogen werden.

EH Prod. 57110 Investitionsmaßnahmen
Der Ansatz ist ins Planjahr 2023 zu verschieben.

Zum Projekt Windpark Staufenberg liegen aktuell keine Informationen vor. Gleichzeitig ist von Bürgermeister Benz die Möglichkeit der Errichtung eines eigenen Windparks mit einem Betreiber auf Allendorfer Gemarkung thematisiert worden. Auch hier liegen keine Informationen vor. Bevor die Stadt sich an einem Projekt Dritter beteiligt, ist die Umsetzung eines Windparks auf eigenem Terrain zu prüfen und zu erörtern.

Hebesätze
Nach Einarbeitung der Einnahmen- und Ergebnisverbesserung durch Reduzierung der Ausgaben seitens der Verwaltung sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B neu zu berechnen.

Anträge zum Haushalt 2023

Inv. Prod. 11130 Einrichtung für die gesamte Verwaltung
Die Mittel für das Dienstfahrzeug sind auf 30.000 Euro zu reduzieren und mit einem Sperrvermerk zu versehen

Die Festlegung auf ein E-Fahrzeug halten wir für nicht zweckmäßig. Der Einsatz des Dienstfahr-zeugs für den Leiter des Bauamts/der Verwaltung allgemein kann auch durch ein konventionell angetriebenes Fahrzeug (Diesel, Euro-6-Norm) erfolgen. Der Gebrauchtwagenmarkt bietet hier eine Fülle von geeigneten Fahrzeugen. Eine Senkung der Schadstoffemissionen kann auch durch E-Fuels ohne Umbau des Fahrzeugs in Zukunft erreicht werden. Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Vergleichsangebote einzuholen.

EH Prod. 12610 Brand- und Katastrophenschutz
Die Mittel für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 232.245 Euro sind auf 150.00 Euro zu reduzieren.

In der Sitzung vom 7. 3. 2023 der Fraktionsvertreter, dem Bürgermeister und dem SBI sind um-fangreiche Reduzierungsmaßnahmen zur Mittelanmeldung des SBI erörtert worden. Die angemel-deten Mittel sind als Maximalforderungen anzusehen. Die Variantenprüfung zum Feuerwehrhaus kann gestrichen werden (-40.000 Euro). Die angesprochenen Planungen werden in ein Konzept der Stadt zum Umbau/Neubau des Rathauses einbezogen. Das geforderte Bonussystem für die Einsatzkräfte kann durch ein Gutscheinsystem ersetzt werden (-25.000 Euro) Der Minijob für den Gerätewart kann entfallen (-8500 Euro). Die Prüfung der Elektrogeräte nach DIN kann in Verbin-dung mit der Stadt/Bauhof erfolgen. Im Investitionsplan kann auf zwei Stromaggregate verzichtet werden.

EH Prod. 12810 Brand- und Katastrophenschutz
Der Ansatz ist in Bezug auf Zuschüsse und Kosten seitens des Kreises zu ergänzen.

Im Berichtsantrag zur Energieversorgung im LK Gießen teilt die Landrätin am 13. 12. 2022 die Kosten und Pflichtanteile/Zuschüsse des Landkreises an die 18 Kommunen mit. Der LK fördert den Pflichtanteil der Kommunen mit 40 Prozent. Die Mittel sind einzustellen.

EH Prod. 25210 Heimatmuseum
In Zeile 1 sind Einnahmen aus Benutzerbeiträgen in Höhe von 1200 Euro zu generieren.

Die Kosten im Bereich Heimatmuseum steigen seit der Nutzung der Remise für Veranstaltungen um 55 Prozent. Grund sind der Anstieg der Energiekosten von 3500 auf 8050 € (230 %). Eine Beteiligung des Heimat- und Verkehrsvereins an den gestiegenen Kosten ist aus Gründen der Gleichbehandlung aller Vereine in Allendorf geboten. Der Verein erzielt Einnahmen aus Verkauf und Spenden bei Veranstaltungen für den „Bürgertreff“. Der Bürgertreff (das Gebäude) gehört der Stadt, folglich müssten Spenden an die Stadt abgeführt werden. Der Magistrat wird beauftragt den bestehenden Nutzungsvertrag mit dem Heimat- und Verkehrsverein zu kündigen und neu zu verhandeln.

EH Prod. 28110 Kulturelle Veranstaltungen
Der Ansatz in Zeile 13 ist auf 500 Euro zu reduzieren.

Die Stadt finanziert seit Jahren die Mietkosten für die Vereinsräumlichketen des AK Heimatgeschichte.

Im Vorbericht zum Haushalt weist der Leiter Finanzen auf Priorisierungsmaßnahmen bei freiwilligen Leistungen der Stadt hin. Mit den Haushaltssicherungskonzepten zur Entschuldungshilfe seitens des Landes hat die Stadt die freiwilligen Leistungen für Vereine faktisch abgeschafft. Soll eine Vereinsförderung wieder eingeführt werden, sollte sich die Stadt auf feste Sockelbeträge festlegen, die für alle gelten.

EH Prod. 36510 Tageseinrichtungen für Kinder
Der Ansatz in Zeile 13 ist um 10.000 Euro zu erhöhen.

Die Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Zuschüssen sinkt. Seit Jahren wird eine Anpassung der Elternbeiträge an die gestiegenen Leistungen der Kinderbetreuung seitens der Stadt nicht vor-genommen. Prozentual sinkt der Elternanteil an der Kostenteilung (Land(Kommune/Eltern) und liegt aktuell bei 11 Prozent. Der Magistrat wird beauftragt eine moderate Gebührenerhöhung um-zusetzen.

EH Prod. 42110 Sportförderung
Der Ansatz in Zeile 13 ist auf 500 Euro zu reduzieren.

Siehe Produkt 28110.

EH Prod. 52310 Denkmalschutz
Der Ansatz in Zeile 13 ist auf 500 Euro zu reduzieren.

Siehe Produkt 28110-. Im Bericht der GAZ vom 9. 3. 2023 wird die Arbeit zum Erhalt des Wasserhäuschens Nordeck vorgestellt. Laut Berichterstattung sind Leistungen des Bauhofs erbracht worden. Freischneidearbeiten und Sicherungsmaßnahmen sind erfolgt. Ein weiterer Ausbau (siehe Bericht), mit finanzieller Unterstützung der Stadt, bedarf der Aufstellung einer Kalkulation und erfordert die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

EH Prod. 54110 Unterhaltung von Straßen und Verkehrswegen
Der Ansatz in Zeile 13 ist auf 220.000 Euro zu erhöhen.

In der Empfehlung der Kommunal-Consult Becker AG, Pohlheim, zum Straßenzustand wird eine jährliche Investition in den Erhalt der Oberflächenstruktur der kommunalen Straßen dringend empfohlen, um eine grundhafte Sanierung der örtlichen Straßen so weit wie möglich zu vermeiden.